Anzeigen-AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Print-Medien
1 | Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Anzeigenaufträge, Beilagenaufträge, Aufträge bezüglich
sonstiger Werbemittel sowie für Folgeaufträge hierzu (nachfolgend insgesamt
als „Anzeigen“ bezeichnet). Zusätzlich zu diesen AGB gelten die zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste bzw. die aktuellen
Preisangaben des Verlags zu den einzelnen Zeitschriften und
Online-Angeboten als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende
oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Verlag nicht an,
es sei denn, er hat seiner Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender
oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung
vorbehaltlos ausführt. Ergänzend zu unseren AGB gelten im unternehmerischen
Verkehr die in der Verkehrsordnung für den Buchhandel niedergelegten
Handelsbräuche in ihrer jeweils geltenden Fassung. Anzeigenauftrag im Sinne
dieser AGB ist der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel
in einem Printmedium oder einheitlich in Print- und Online-Medien zum Zweck
der Verbreitung.
2 | Vertragsschluss
Die Aufträge für Anzeigen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail,
Telefax sowie online unter www.jobs-schule.de aufgegeben
werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigenauftrags durch den
Verlag zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung oder
Rechnungsstellung erfolgen.
Die Informationen zur Anzeigenbuchung unter www.jobs-schule.de stellen
kein rechtlich bindendes Angebot des Verlags, sondern eine unverbindliche
Produktinformation dar. Der Kunde kann die gewünschte Auswahl treffen und
den Bestellprozess jeweils durch Klicken auf die Schaltfläche „weiter“
durchlaufen. Durch das Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“
gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung für die von ihm ausgewählte
Leistung ab. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit
ändern und einsehen. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben werden, wenn
der Kunde durch Anklicken der Checkbox „AGB akzeptieren“ diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen akzeptiert hat. Die Bestätigung des Zugangs der
Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail unverzüglich nach Zugang der
Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme durch den Verlag dar. Der
Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag die Bestellung des Kunden
durch eine separate Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Rechnung
annimmt. Erst mit dieser Vertragsannahme erfasst und speichert der Verlag
Ihre Daten. Es werden nur die Daten gespeichert, die im Rahmen der
Durchführung des Anzeigenvertrags gesetzlich erforderlich sind.
Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem
Verlag schnellstmöglich schriftlich angezeigt werden. Nach
Rechnungsstellung fallen für Änderungen (etwa der Firmierung etc.)
zusätzliche Bearbeitungskosten an. Ein Auftrag, der ohne Vorlage des
Anzeigentextes oder eines Beilagenmusters erteilt wurde, gilt unter dem
Vorbehalt als angenommen, dass der Verlag gegen den Text oder die Form der
Werbung keine Einwendungen erhebt.
3 | Ablehnung von Aufträgen
Bei einem Auftrag über mehrere Veröffentlichungen, zu denen die Texte
nachträglich eingereicht werden, kann der Verlag die Durchführung eines
einzelnen Abrufs wegen Bedenken gegen Text oder Form oder wegen
Unvereinbarkeit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben,
ohne dass hierdurch der Gesamtabschluss berührt wird.
Der Verlag behält sich generell vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Auftrags – wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen (bzw. bis zu einer
Korrektur zurückzustellen), insbesondere wenn der Inhalt gegen Gesetz oder
behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung aus anderen
Gründen für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4 | Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher
Bei Aufträgen im Sinne dieser AGB besteht kein Widerrufsrecht für
Verbraucher. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nicht
vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
5 | Ausschluss von Mitbewerbern
Der Ausschluss von Mitbewerbern bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei
Anzeigen kann er nur für gleiche oder gegenüberliegende Seiten erfolgen.
6 | Gestaltung der Anzeige
Enthält der Auftrag keine Vorgaben über die Höhe, Breite und Farbigkeit
einer Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des
Auftraggebers verfahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die
tatsächliche Abdruckgröße zugrunde gelegt. Die jeweiligen
Anzeigenmindestgrößen nach Insertionsrubriken sind den Preisangaben der
betreffenden Zeitschriften zu entnehmen. Seitenanteilige Formate können
nicht miteinander verbunden und abgerechnet werden.
7 | Realisierungszeit
Aufträge werden, sobald die Druckunterlagen oder Prospekte verfügbar sind,
für das nächst erreichbare Heft realisiert. Der Verlag kann die Ausführung
des Auftrags bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung zurückstellen.
Anspruch auf Veröffentlichung oder Beilage in bestimmten Heften oder an
bestimmten Plätzen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
8 | Zulieferung von Druckunterlagen und Werbemitteln
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung
fehlerfreier Druckunterlagen und Werbemittel.
Anzeigenaufträge können nur maschinell geschrieben oder elektronisch
übermittelt oder in Druckschrift angenommen werden. Der Verlag haftet nicht
für Übermittlungsfehler, insbesondere bei telefonisch durchgegebenen oder
handgeschriebenen zusätzlichen Anweisungen.
Bei digital angelegten Druckunterlagen gewährleistet der Verlag die
drucktechnisch einwandfreie Erfüllung des Auftrags nur, wenn vonseiten des
Auftraggebers alle technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei
Anlieferung von unvollständigen oder fehlerhaften Druckdaten oder von
Druckdaten, die von den vom Kunden zugelieferten Vorlagen abweichen,
übernimmt der Verlag keine Haftung für das Druckergebnis. Die Anlieferung
offener Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Anzeigen, die
Sonder- oder RGB-Farben enthalten, werden in CMYK umgesetzt. Für eventuell
dadurch bedingte Farbabweichungen kann der Verlag keine Gewähr übernehmen.
Bei Zusendung von Druckdaten ohne Farbandruck/Proof haftet der Verlag nicht
für Farbabweichungen im Druck. Geringe Tonwertabweichungen liegen im
Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens. Der Verlag gewährleistet die
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
9 | Änderungen von Druckunterlagen
Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Eine
überdurchschnittlich aufwendige Bearbeitung von Druckunterlagen und
überdurchschnittlich umfangreiche Satzarbeiten werden dem Auftraggeber
gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Anzeigentext ist
vom Auftraggeber vor Zuleitung an den Verlag auf Rechtschreibung und
Satzzeichen zu prüfen, da eine Nachkorrektur vonseiten des Verlags nicht
erfolgt. Korrekturabzüge (generell erst ab 1/4 Seite möglich) werden nur
auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert. Sendet der
Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht innerhalb der ihm
vom Verlag hierzu mitgeteilten Frist zurück, so gilt der Korrekturabzug als
zum Druck genehmigt. Die Kosten für erhebliche Korrekturen werden vom
Verlag gesondert in Rechnung gestellt.
10 | Aufbewahrung von Druckunterlagen
Die Pflicht des Verlags zur Aufbewahrung von Druckunterlagen erlischt 3
Monate nach der letzten Veröffentlichung.
11 | Veröffentlichung in Online-Medien
Für Anzeigen in Print-Medien, die auch oder rein in Online-Medien
veröffentlicht werden, gelten folgende zusätzliche Bedingungen: Die Anzeige
wird im Online-Medium in einer dem üblichen technischen Standard
entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig
fehlerfreie Wiedergabe der Anzeige kann der Verlag jedoch nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein vom Verlag zu
vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor,
wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs
des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird: Verwendung einer nicht
geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware des Users
oder des Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze,
Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall,
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf
Proxy-Servern oder im lokalen Cache, oder durch einen Ausfall des vom
Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend
oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung der Anzeige andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als
10 % der gebuchten Zeit einer zeitgebundenen Festbuchung), wird der Verlag
den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber
entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht
den Interessen des Auftraggebers, reduziert sich die vom Auftraggeber für
die Online-Veröffentlichung zu leistende Vergütung anteilig entsprechend
der Ausfallzeit. Weitere Ansprüche sind – unbeschadet der Ziffer 19 –
ausgeschlossen.
12 | Belegexemplare
Der Verlag liefert nach der Veröffentlichung kostenlos ein Belegexemplar.
Je Veröffentlichung können nur maximal 3 Versandadressen beliefert werden.
13 | Rechnungen
Die Rechnungsbeträge sind Gesamtpreise in Euro. Sie enthalten die jeweils
geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile und sind
zahlbar in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung. Die Veröffentlichung von
Rubrikanzeigen erfolgt nur nach Bewilligung des Bankeinzugs. Für
Portokosten und technische Kosten wird kein Skonto gewährt.
14 | Nachlässe
Wird ein Auftrag, für den ein Nachlass beansprucht wird, aus Gründen, die
der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht vollständig durchgeführt, so hat
der Auftraggeber die Differenz zwischen dem gewährten und dem den
tatsächlichen Veröffentlichungen entsprechenden Preis dem Verlag
zurückzuvergüten. Sonstige Rechte und Ansprüche des Verlags bleiben
unberührt.
15 | Stornierung
Anzeigenaufträge können bis zum Anzeigenschlusstermin storniert werden. Die
Stornierung muss schriftlich oder in Textform (per Post, Fax oder E-Mail)
erfolgen. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber
die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis
zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften
verlangen.
16 | Zugelieferte Inhalte
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zugelieferten und zur
Veröffentlichung bestimmten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken oder
Bilder, nicht im Widerspruch zu geltenden Rechtsvorschriften stehen und
keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte
verletzen.
17 | Zulieferung von Beilagen
Da Beilagen maschinell in die Print-Publikation eingelegt werden, übernimmt
der Verlag nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen, wenn die
vom Auftraggeber beizustellenden Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt
und genau gefalzt angeliefert werden. Bei der Annahme von angelieferten
Beilagen kann die Stückzahl vom Verlag nicht kontrolliert werden, die
Unterzeichnung auf dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der
Stückzahl. Unvollständige oder unrichtige Angaben auf Fremdlieferscheinen
können zu einer fehlerhaften Beilagenverbreitung führen, für die der Verlag
dann nicht haftet. Eine bestimmte Platzierung im Heft kann nicht zugesagt
werden.
18 | Haftung für Mängel
Der Verlag haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen
Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren
ab Lieferung, falls der Auftraggeber Verbraucher ist, ansonsten innerhalb
von zwölf Monaten ab Lieferung. Beanstandungen offensichtlicher Mängel
müssen dem Verlag innerhalb einer Woche nach Empfang des Belegs erklärt
werden, sonstige Mängel innerhalb der geltenden Verjährungsfrist. Die
Haftung für Mängel in Bezug auf die elektronische Lesbarkeit von
abgedruckten QR-Codes ist vorbehaltlich einer Haftung des Verlags nach
Ziffer 20 generell ausgeschlossen.
19 | Haftung
Der Verlag haftet im Rahmen der Gesetze für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung
einer vom Verlag gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener
Mängel. Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf
einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch
ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Verlag
haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR
25.000,00 je Schadensfall. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.
Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags, wenn Ansprüche direkt gegen
diese geltend gemacht werden.
20 | Allgemeine Bestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen aus Verträgen ist München.
Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie aus und in Zusammenhang mit den auf deren Basis
getätigten Geschäften findet, unabhängig vom rechtlichen Grund,
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies
jedoch unter Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen des
Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung
des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
1 | Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Online-Werbung
jeder Art (z. B. Stellenanzeigen, Unternehmensprofile, Werbebanner,
Textlinks, etc., nachfolgend insgesamt als „Online-Werbung“ bezeichnet),
die der Kunde an den Verlag C.H.Beck oHG („der Verlag“) beauftragt und
mittels elektronischer Medien (Telemedien und E-Mail-Newsletter) des
Verlags und gegebenenfalls des Verlags Franz Vahlen GmbH verbreitet wird.
Aufträge für entsprechende Online-Werbung nimmt der Verlag ausschließlich
von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB entgegen.
Zusätzlich zu diesen AGB gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
aktuelle Preisliste als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende
oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Verlag nicht an,
es sei denn, er hat seiner Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender
oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung
vorbehaltlos ausführt. Ergänzend zu diesen AGB gelten im unternehmerischen
Verkehr die in der Verkehrsordnung für den Buchhandel niedergelegten
Handelsbräuche in ihrer jeweils geltenden Fassung.
2 | Vertragsschluss
Aufträge können telefonisch, schriftlich, per Online-Bestellvorgang, per
E-Mail oder per Telefax erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme
des Auftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann durch
Auftragsbestätigung, Durchführung des Auftrags oder Rechnungsstellung
erfolgen.
Der Verlag nimmt Aufträge nur unter dem Vorbehalt an, dass die vom
Auftraggeber zugelieferten Werbemittel sowie die Art und Weise der
Online-Werbung technisch realisierbar sind, nicht gegen geltendes Recht
verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.
Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem
Verlag schnellstmöglich angezeigt werden. Nach Rechnungstellung fallen für
Änderungen der Rechnung (etwa der Firmierung etc.) zusätzliche
Bearbeitungskosten an.
3 | Zulieferung von Werbemitteln
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige
Bereitstellung fehlerfreier Werbemittel. Werbemittel im Sinne dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen können insbesondere Daten, Texte, Bilder,
Grafiken und andere Elemente sein. Die vom Verlag gegebenenfalls
vorgegebenen technischen Spezifikationen sind zu beachten. Eine
redaktionelle oder technische Nachbearbeitung durch den Verlag findet nicht
statt.
Die Pflicht des Verlages zur Aufbewahrung bzw. Speicherung der
zugelieferten Werbemittel endet drei Monate nach ihrer letztmaligen
Verbreitung.
4 | Ablehnungsbefugnis
Der Verlag ist berechtigt, vom Auftraggeber zugelieferte Werbemittel sowie
auch einzelne Abrufe einer Schaltung von Online-Werbung im Rahmen eines
Auftrages abzulehnen, wenn deren Inhalt oder die Art und Weise ihrer
Verbreitung im Rahmen der Online-Werbung gegen geltendes Recht
(insbesondere Bestimmungen des Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz-,
Presse- oder Strafrechts) verstößt, wenn die Verbreitung der Werbemittel
aus anderen Gründen unzumutbar ist, oder wenn die Realisierung der
Online-Werbung unter Verwendung der Werbemittel technisch nicht oder nur
mit unzumutbarem Aufwand realisierbar ist.
Der Verlag kann die Verbreitung auch solcher Werbemittel ablehnen, die vom
Auftraggeber erst nach Vertragsschluss geliefert werden und die dem Verlag
bei Vertragsschluss nicht bekannt waren, wenn die betreffende
Online-Werbung mit einer bereits zuvor verbindlich von einem anderen Kunden
des Verlags beauftragten Werbung unvereinbar ist.
Der Verlag teilt dem Auftraggeber die Ablehnung unverzüglich mit. In einem
solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, dem Verlag geänderte, den
Anforderungen des Verlags entsprechende Werbemittel zur Verfügung zu
stellen. Der Verlag hat Anspruch auf Erstattung der entstehenden Mehrkosten
sowie der vereinbarten Vergütung, soweit der Auftraggeber die Umstände zu
vertreten hat, die Verwendung der Werbemittel entgegenstehen.
5 | Stornierung
Aufträge für Online-Werbung können bis spätestens zum vereinbarten
Datenanliefertermin vor dem vereinbarten Schaltungstermin kostenlos
storniert werden. Erfolgt die Stornierung später und hat der Verlag schon
alle Vorkehrungen für die Schaltung der Online-Werbung getroffen, so ist
die volle Vergütung zu leisten. Ist die Schaltung der Online-Werbung noch
in Vorbereitung, kann der Verlag die Erstattung der bis zum Zeitpunkt der
Stornierung angefallenen Kosten verlangen. Die Stornierung muss schriftlich
oder in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen.
6 | Rechtsinhaberschaft, Rechtseinräumung
Die Inhalte und die Gestaltung der Telemedien des Verlags sind
urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hieran stehen alleine dem Verlag zu.
Das Recht des Auftraggebers ist beschränkt auf das Einstellen und Abrufen
der Online-Werbung im Rahmen und für die Dauer des erteilten Auftrags.
Der Auftraggeber räumt dem Verlag sämtliche für Vertragsdurchführung
erforderlichen Rechte an den von ihm zugelieferten Werbemitteln und
sonstigen Materialien, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte
und sonstigen Rechte ein. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, zur Umarbeitung, zu Verbreitung, zur öffentlichen
Zugänglichmachung, zur Übertragung, zur Sendung, zur Entnahme aus einer
Datenbank und zum Abruf. Die Rechte werden räumlich und inhaltlich in dem
für die Durchführung der beauftragten Online-Werbung notwendigen Umfang
eingeräumt, gelten für alle, im Rahmen des Vertragszwecks relevanten
bekannten Nutzungsarten und sind zeitlich auf den für die Schaltung der
Online-Werbung vereinbarten Leistungszeitraum beschränkt. Die
Rechtseinräumung erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spätestens
aber im Zeitpunkt der Zulieferung. Die Rechte sind an in die
Leistungserbringung eingebundene Dritte, insbesondere an den Verlag Franz
Vahlen GmbH übertragbar und unterlizensierbar.
7 | Gewährleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber aller zur Erstellung und
Schaltung der Online-Werbung erforderlichen Rechte an den beigestellten
Werbemitteln und Materialien ist und dass er insbesondere sämtliche
erforderlichen Nutzungsrechte von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige
Rechten hieran erworben hat und frei darüber verfügen kann.
Der Auftraggeber sichert des Weiteren zu, dass die von ihm beauftragte
Online-Werbung nicht gegen geltendes Recht, (insbesondere nicht gegen die
Bestimmungen des Urheber-, des Wettbewerbs-, des Datenschutz-, des Presse-
oder des Strafrechts) verstößt.
Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die
diese gegen den Verlag wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder wegen des
Verstoßes gegen geltendes Recht geltend machen. Ferner ersetzt der
Auftraggeber dem Verlag sämtliche im Rahmen der Rechtsverteidigung
entstehenden erforderlichen Kosten und Aufwendungen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, den Verlag im Rahmen des Zumutbaren bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Sonstige Rechte und
Ansprüche des Verlags bleiben unberührt.
Der Verlag ist berechtigt, die Online-Werbung im Falle einer
Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen eines
sonstigen Rechtsverstoßes sofort einzustellen und zu sperren.
8 | Verbreitung der Online-Werbung
Die Online-Werbung wird in einer dem üblichen technischen Standard
entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig
fehlerfreie Wiedergabe kann der Verlag jedoch nach dem derzeitigen Stand
der Technik nicht sicherstellen. Ein vom Verlag zu vertretender Fehler in
der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch
folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende
Umstände beeinträchtigt wird: Verwendung einer nicht geeigneten
Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware des Users oder des
Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall auf
Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständige und/oder
nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder im lokalen
Cache, oder durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der
nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30
Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung der Anzeige
andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als
10 % der gebuchten Zeit einer zeitgebundenen Festbuchung) wird der Verlag
den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber
entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht
den Interessen des Auftraggebers, reduziert sich die vom Auftraggeber für
die Online-Veröffentlichung zu leistende Vergütung anteilig entsprechend
der Ausfallzeit. Weitere Ansprüche sind – unbeschadet der Ziffer 10 –
ausgeschlossen.
9 | Haftung für Mängel
Bei Mängeln, insbesondere bei ungenügender Wiedergabequalität des
Werbemittels, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine mängelfreie erneute
Schaltung der Online-Werbung; dies gilt nicht, wenn die erneute Schaltung
für den Verlag unzumutbar ist, insbesondere wenn sie einen unzumutbar hohen
Aufwand verursachen würde. Nimmt der Verlag die erneute Schaltung nicht
innerhalb einer ihm hierfür gestellten angemessenen Frist vor, oder hat die
erneute Schaltung der Werbung für den Kunden kein Interesse, oder ist eine
erneute Schaltung dem Verlag unzumutbar, so kann der Auftraggeber vom
Vertag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Recht des Auftraggebers
zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Online-Werbung unverzüglich nach
Beginn der Verbreitung zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung
des Verlags als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel,
der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Später erkannte Mängel sind
ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Im Übrigen haftet der Verlag für Mängel nach den hierfür geltenden
gesetzlichen Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von
zwölf Monaten ab Leistungserbringung.
10 | Haftung
Der Verlag haftet im Rahmen der Gesetze für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung
einer vom Verlag gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener
Mängel. Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf
einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch
ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Verlag
haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR
25.000,00 je Schadensfall. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.
Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags, wenn Ansprüche direkt gegen
diese geltend gemacht werden.
11 | Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind Preise in Euro. Sie verstehen sich zuzüglich der
jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen
Preisbestandteile und sind zahlbar in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich zum Tag der Veröffentlichung
bzw. Schaltung der Online-Werbung. Der Verlag ist berechtigt, bei
Erstkunden vor Veröffentlichung der Schaltung der Online-Werbung
Vorauszahlung der Vergütung zu verlangen.
12 | Allgemeine Bestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen aus Verträgen ist München.
Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie aus und in Zusammenhang mit den auf deren Basis
getätigten Geschäften findet, unabhängig vom rechtlichen Grund,
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies
jedoch unter Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen des
Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung
des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.